Was tun im Trauerfall?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, sind die Angehörigen verständlicherweise oft mit ihren Gefühlen überfordert und wissen nicht, was sie jetzt tun sollen. Dennoch müssen einige Dinge veranlasst werden. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Punkte die beachtet werden müssen.

Bei allen nachfolgenden Punkten kann Bestattungen Scheufele gerne behilflich sein, oder diese nach Rücksprache mit Ihnen auch komplett übernehmen.

IN DEN ERSTEN 8 STUNDEN
  • Arzt rufen zur Untersuchung und Erstellung des Totenscheins (bei Sterbefällen zu Hause)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Prüfung, ob eine Bestattungsverfügung vorhanden ist (Wünsche des Verstorbenen bzgl. der Bestattung berücksichtigen)
  • Ordner mit allen wichtigen Bestattungsdokumenten anlegen (Personalausweis, Geburtsurkunde, falls vorhanden: Heiratsurkunde, Familienbuch, Sterbeurkunde des Partners, Scheidungsurteil)

In den ersten 36 Stunden
  • Kontaktieren von Bestattungsunternehmen (fragen Sie gerne auch unverbindlich bei uns an)
  • Auswahl eines Bestattungsunternehmens und Absprache, welche Aufgaben übernommen werden sollen
  • Überführung des Verstorbenen veranlassen
  • Liste mit Personen anfertigen, die zur Bestattung eingeladen werden sollen

In den ersten 72 Stunden
  • Meldung des Todesfalls beim Standesamt für Beantragung der Sterbeurkunden
  • Meldung des Todesfalls bei der Kranken- und Rentenversicherung
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber

VOR DER BESTATTUNG

  • Trauerfeier planen und Ablauf der Beisetzung besprechen
  • Termine für Trauerredner und Kirche absprechen
  • Kaffeetafel planen
  • Grabstätte und Blumenschmuck auswählen
  • Lebens-/Sterbegeldversicherung zwecks Auszahlung kontaktieren
  • Traueranzeige/ Trauerkarten beauftragen
  • Nachlassgericht kontaktieren (Nicht amtliches Testament einreichen, 10 – 15 Erbscheine beantragen)
  • Kündigung von laufenden Zahlungen
  • Meldung des Todesfalls bei Vereinen, Organisationen, Banken, der Post
  • Abmeldung beim Sozial-/ Versorgungsamt
  • Falls Todesfall im Krankenhaus/ Pflegeheim eintrat, Kleidung und persönliche Gegenstände abholen

NACH DER BESTATTUNG

  • Verbleib von Kleidung/ Gegenständen/ Möbeln des Verstorbenen klären
  • Mietvertrag kündigen/ Immobilien klären
  • Grabgestaltung/ Grabpflege organisieren oder selbst übernehmen
  • Steinmetz für Grabmal kontaktieren
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (¼ Jahr) beim Rententräger stellen
  • Finanzamt kontaktieren (Steuererklärung, Abmeldung Kfz-Steuer)

Wenn Sie weitere Fragen haben, oder Beratung bei weiteren Schritten wünschen, melden Sie sich gerne bei uns. Wenn ein Gespräch in unseren Räumlichkeiten nicht passend ist besuchen wir Sie auf Wunsch auch gerne zu Hause.

JENS SCHEUFELE